Erfolgt mündlich.
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Landesvorstand & Thea (dort beschlossen am: 23.07.2022) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.07.2022, 11:27 |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Landesvorstand & Thea (dort beschlossen am: 23.07.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.07.2022, 11:27 |
Landesawarenessteam
§8 Awarenessteam
Das Landesawarenessteam arbeitet nach folgendem Selbstverständnis, hinter dem wir auch als Verband in Gänze stehen wollen:
Sexismus, Rassismus, Queer-Feindlichkeit, Ableismus, Diskriminierung im Allgemeinen, physische sowie psychische Gewalt haben bei uns keinen Platz. Wir wollen diese in unserem Verband bekämpfen, indem wir Betroffene unterstützen, Täter*innen und Bildungsarbeit für unsere Mitglieder organisieren.
Das Landesawarenessteam besteht aus mindestens 4 Personen.
2 davon sind Landesvorstandsmitglieder, die der Landesvorstand wählt.
Mindestens 2 weitere nicht-Landesvorstandsmitglieder wählt die Landesmitgliederversammlung auf Grundlage eines Wahlvorschlags des Landesvorstands für ein Jahr. Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Landesawarenessteam ist eine Nachwahl möglich, wenn das Landesawarenessteam sonst weniger als 4 Mitglieder hätte. Diese Nachwahl gilt für die Wahlperiode der bereits gewählten Mitglieder. Eine Wahlperiode dauert ein Jahr.
Das Landesawarenessteam ist FLINTA*-quotiert zu besetzen.
Das Landesawarenessteam nimmt folgende Aufgaben wahr:
Bericht über die Awareness-Arbeit (a) auf Landesmitgliederversammlungen (b) gegenüber dem Landesvorstand; beides mindestens ein Mal im Jahr.
Den Bedarf für Awareness-Bildungsarbeit zu evaluieren und konkrete Bildungsangebote von dem Landesvorstand und der Landesmitgliederversammlung einzufordern.
Betroffene von Gewalt und Personen, die aus anderen Gründen Unterstützung brauchen, auf Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt beizustehen und im Interesse der Betroffenen zu handeln.
Personen, deren Verhalten als Gewalt wahrgenommen wird, von Sitzungen und Veranstaltungen zu verweisen oder sie zu verwarnen.
Für alle Mitglieder Ansprechpartner*in zu sein, wenn diese sexistische Gewalt erlebt haben.
In solchen Fällen setzt sich das Landesawarenessteam für die Betroffenen ein und steht parteiisch hinter ihnen.
Mediation und Vermittlung bei verbandsinternen persönlichen Konflikten
Das Landesawarenessteam unterliegt einer Schweigepflicht, sofern sie nicht von betreffenden Personen von dieser entbunden werden. Es darf nach Rücksprache mit Betroffenen stellvertretend für diese gegenüber Landesvorstand und Landesmitgliederversammlung sprechen und wenn notwendig Konsequenzen einfordern.
Die Auflösung des Awarenessteams kann nur durch die Landesmitgliedersammlung mit
einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
Die GJ LSA stellt sich folgende Aufgaben:
Landesawarenessteam
§6 Landesvorstand
§8 Awarenessteam
Das Landesawarenessteam arbeitet nach folgendem Selbstverständnis, hinter dem wir auch als Verband in Gänze stehen wollen:
Sexismus, Rassismus, Queer-Feindlichkeit, Ableismus, Diskriminierung im Allgemeinen, physische sowie psychische Gewalt haben bei uns keinen Platz. Wir wollen diese in unserem Verband bekämpfen, indem wir Betroffene unterstützen, Täter*innen und Bildungsarbeit für unsere Mitglieder organisieren.
Das Landesawarenessteam besteht aus mindestens 4 Personen.
2 davon sind Landesvorstandsmitglieder, die der Landesvorstand wählt.
Mindestens 2 weitere nicht-Landesvorstandsmitglieder wählt die Landesmitgliederversammlung auf Grundlage eines Wahlvorschlags des Landesvorstands für ein Jahr. Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Landesawarenessteam ist eine Nachwahl möglich, wenn das Landesawarenessteam sonst weniger als 4 Mitglieder hätte. Diese Nachwahl gilt für die Wahlperiode der bereits gewählten Mitglieder. Eine Wahlperiode dauert ein Jahr.
Das Landesawarenessteam ist FLINTA*-quotiert zu besetzen.
Das Landesawarenessteam nimmt folgende Aufgaben wahr:
Bericht über die Awareness-Arbeit (a) auf Landesmitgliederversammlungen (b) gegenüber dem Landesvorstand; beides mindestens ein Mal im Jahr.
Den Bedarf für Awareness-Bildungsarbeit zu evaluieren und konkrete Bildungsangebote von dem Landesvorstand und der Landesmitgliederversammlung einzufordern.
Betroffene von Gewalt und Personen, die aus anderen Gründen Unterstützung brauchen, auf Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt beizustehen und im Interesse der Betroffenen zu handeln.
Personen, deren Verhalten als Gewalt wahrgenommen wird, von Sitzungen und Veranstaltungen zu verweisen oder sie zu verwarnen.
Für alle Mitglieder Ansprechpartner*in zu sein, wenn diese sexistische Gewalt erlebt haben.
In solchen Fällen setzt sich das Landesawarenessteam für die Betroffenen ein und steht parteiisch hinter ihnen.
Mediation und Vermittlung bei verbandsinternen persönlichen Konflikten
Das Landesawarenessteam unterliegt einer Schweigepflicht, sofern sie nicht von betreffenden Personen von dieser entbunden werden. Es darf nach Rücksprache mit Betroffenen stellvertretend für diese gegenüber Landesvorstand und Landesmitgliederversammlung sprechen und wenn notwendig Konsequenzen einfordern.
Die Auflösung des Awarenessteams kann nur durch die Landesmitgliedersammlung mit
einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt gibt sich ein Finanzordnung. Diese wird von der
LMV mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Alle Gremien und Delegationen der GJ LSA müssen mindestens zur Hälfte aus
FLINTA*- Personen bestehen (steht für Frauen, lesbische, inter, nicht-binäre,
trans* und agender Personen). Findet sich keine FLINTA*-Person für einen
FLINTA*-Platz, so wird ein FLINTA*- Forum abgehalten. Dabei beraten sich die
stimmberechtigten FLINTA*-Personen des jeweiligen Gremiums. Das FIT*-Statut des
Bundesverbandes findet Anwendung.
Bis zur Einführung einer Landesschiedsordnung und einem Landesschiedsgericht ist
das Bundesschiedsgericht Eingangsinstanz. Die Satzung trat am Tage ihrer
Beschlussfassung auf der LMV am 25.03.2017 in Magdeburg in Kraft. (Zuletzt
geändert auf der LMV am 03.April 2022)
Erfolgt mündlich.